Personalbemessung in der Pflege 2023 und 2024 – Definition, Berechnung und Umsetzung

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Die Personalbemessung in der Pflege spielt eine zentrale Rolle für die Sicherstellung der Pflegequalität in verschiedenen Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege. Angesichts des steigenden Pflegebedarfs und der sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die genaue Bestimmung des erforderlichen Pflegepersonals immer wichtiger. Insbesondere in den Jahren 2023 und 2024 stehen zahlreiche Neuerungen und Anpassungen bevor, die die Personalbemessung nachhaltig beeinflussen werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege? (Definition)

Definition und Grundlagen

Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege beschreibt den Prozess der Ermittlung des erforderlichen Pflegepersonals, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen sicherzustellen. Dabei wird der Bedarf an Pflegekräften anhand verschiedener Kriterien wie Pflegegrad, Gesundheitszustand und der Anzahl der zu betreuenden Personen ermittelt.

Wichtigkeit einer genauen Personalbemessung für die Pflegequalität

Eine präzise PeBeM (Personalbemessung) ist entscheidend, um sicherzustellen, dass genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Sie trägt maßgeblich zur Vermeidung von Überlastung des Pflegepersonals und zur Erhaltung der Pflegequalität bei.

Historische Entwicklung der Personalbemessung in der Pflege

Entwicklung bis 2022

Die Personalbemessung in der Pflege hat in den letzten Jahrzehnten eine stetige Entwicklung durchlaufen. Vor 2022 basierte die Personalplanung in vielen Pflegeeinrichtungen auf Erfahrungswerten und historischen Daten. Das führte häufig zu einer unzureichenden Anpassung an die aktuellen Pflegebedarfe, insbesondere angesichts der alternden Bevölkerung.

Neue Entwicklungen ab 2023

Mit dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen im Jahr 2023 wurde die Personalbemessung erstmals bundeseinheitlich geregelt. Dabei spielt das sogenannte Rothgang-Modell eine zentrale Rolle, das als wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bestimmung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt wurde. Es berücksichtigt die individuellen Pflegegrade und das erforderliche Qualifikationsniveau der Pflegekräfte.

Personalbemessungsverfahren in der Pflege (2023 und 2024)

Überblick über verschiedene Verfahren

Das Rothgang-Modell ist eines der prominentesten Verfahren zur Personalbemessung in der Pflege ab 2023. Es basiert auf einer differenzierten Analyse des Pflegeaufwands und stellt sicher, dass die Personalplanung auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage erfolgt. Neben dem Rothgang-Modell existieren auch andere Ansätze, die in verschiedenen Bundesländern Anwendung finden, darunter das QN-Modell (Qualifikationsniveaus).

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Einführung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens führt dennoch zu regionalen Unterschieden in der Umsetzung. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW), Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg haben ergänzende Richtlinien und Modelle entwickelt, um den spezifischen Anforderungen ihrer Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden.

Anpassung und Umsetzung der Verfahren in den Pflegeeinrichtungen

Die Implementierung dieser neuen Verfahren stellt Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen. Es erfordert nicht nur eine Anpassung der internen Prozesse, sondern auch Schulungen und Fortbildungen für das Pflegepersonal. Erste Erfahrungsberichte aus Pflegeheimen und Krankenhäusern zeigen jedoch, dass eine erfolgreiche Umsetzung möglich ist, wenn die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.

Berechnung der Personalbemessung in der Pflege

Schritte zur Berechnung der Personalbemessung

Die Berechnung der Personalbemessung (PeBeM) erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Analyse des Pflegebedarfs: Hierbei werden die Pflegegrade der zu betreuenden Personen ermittelt.
  2. Bestimmung des erforderlichen Qualifikationsniveaus: Je nach Pflegegrad und Art der Pflege (stationär, teilstationär, ambulant) wird das erforderliche Qualifikationsniveau der Pflegekräfte festgelegt.
  3. Ermittlung der Personalstunden: Basierend auf Pflegebedarf und Qualifikationsniveau werden die benötigten Arbeitsstunden berechnet.

Beispielhafte Berechnungen

  • Pflegeheim: In einem Pflegeheim mit 100 Bewohnern und einem durchschnittlichen Pflegegrad von 3 kann der Personalbedarf durch eine Kombination aus Fachkräften und Pflegehilfskräften gedeckt werden. Dabei ergibt sich z.B. ein Personalbedarf von 30 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), wobei eine Pflegekraft im Schnitt 3,33 Bewohner betreut.
  • Krankenhaus: In einer Station mit 30 Patienten, davon 10 intensivpflichtig, beträgt der Personalbedarf ca. 20 VZÄ, da für intensivpflichtige Patienten ein höheres Pflegeaufkommen besteht.

Nutzung von Tools und Rechnern (2023 und 2024)

Es gibt zahlreiche Tools und Rechner, die Pflegeeinrichtungen bei der Berechnung des Personalbedarfs unterstützen. Diese reichen von einfachen Excel-Vorlagen bis hin zu komplexen Online-Rechnern, die aktuelle gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Diese Tools helfen nicht nur bei der Ermittlung des Bedarfs, sondern auch bei der Planung und Verwaltung des Pflegepersonals.

Personalbemessung (PeBeM) in speziellen Pflegebereichen

Personalbemessung in der Altenpflege

In der Altenpflege spielt die genaue Personalbemessung eine besonders wichtige Rolle, da die Bewohner in der Regel einen höheren Pflegebedarf haben. Das Rothgang-Modell ist hier besonders relevant, da es den individuellen Pflegeaufwand präzise erfasst.

Personalbemessung im Krankenhaus

Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, den Personalbedarf in verschiedenen Fachabteilungen zu ermitteln. Hier ist nicht nur die Anzahl der Patienten, sondern auch deren Gesundheitszustand und die benötigte Intensität der Pflege ausschlaggebend.

Personalbemessung in der ambulanten Pflege

Die ambulante Pflege erfordert eine flexible Personalplanung, da die Pflegekräfte täglich mehrere Patienten in deren häuslichem Umfeld versorgen. Die Berechnung des Personalbedarfs muss hier sowohl die Fahrzeiten als auch die individuellen Pflegebedarfe berücksichtigen.

Personalbemessung in der teilstationären und vollstationären Pflege

Teilstationäre Einrichtungen wie Tagespflegen erfordern eine angepasste Personalbemessung, die den stundenweisen Betreuungsbedarf der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen hingegen benötigen eine durchgehende Personalpräsenz, was zu einem höheren Personalbedarf führt.

Personalbemessung in der Pflege: Gesetzliche Vorgaben und Änderungen ab 2023

Übersicht über relevante Gesetze und Richtlinien

Die Personalbemessung in der Pflege wird maßgeblich durch das Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Ab 2023 wurden neue gesetzliche Vorgaben eingeführt, die insbesondere den Pflegepersonalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen regeln.

Neuerungen ab Juli 2023

Im Juli 2023 traten wesentliche Änderungen in Kraft, die die Personalbemessung bundesweit vereinheitlichen sollen. Dazu gehört die Einführung eines neuen Mindestpflegeschlüssels, der sicherstellt, dass eine angemessene Anzahl an Pflegekräften pro Bewohner verfügbar ist.

Bundeseinheitliche Regelungen vs. Landesregelungen

Trotz der bundeseinheitlichen Vorgaben gibt es nach wie vor Unterschiede in der Umsetzung auf Landesebene. Beispielsweise haben Bayern und Baden-Württemberg spezifische Ergänzungen eingeführt, um den besonderen Anforderungen ihrer Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden.

Personalbemessung in der Pflege: Umsetzung in der Praxis

Konkrete Schritte zur Implementierung

Die Umsetzung der neuen Personalbemessungsverfahren erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Trägern und Aufsichtsbehörden. Wichtige Schritte umfassen:

  1. Schulungen und Fortbildungen: Regelmäßige Fortbildungen des Pflegepersonals sind notwendig, um die neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen.
  2. Anpassung der internen Abläufe: Die Pflegeeinrichtungen müssen ihre Personalplanung und -verwaltung entsprechend den neuen Vorgaben anpassen.
  3. Evaluation und Feedback: Laufende Evaluierungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die neuen Verfahren effektiv umgesetzt werden.

Fallbeispiele und Best Practices

Ein Pflegeheim in NRW berichtet, dass durch die Umsetzung des Rothgang-Modells die Pflegequalität deutlich gesteigert werden konnte. In Bayern zeigte eine Einrichtung, dass durch gezielte Schulungen und Anpassungen im Personaleinsatz die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte reduziert wurde.

Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege 2024 und darüber hinaus

Erwartete Entwicklungen und Trends

Für das Jahr 2024 und darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Personalbemessungsverfahren weiter verfeinert und an die Bedürfnisse der Pflegeeinrichtungen angepasst werden. Modellprojekte zur Personalbemessung, wie sie in Niedersachsen und Bayern geplant sind, sollen neue Ansätze erproben und die Effektivität der aktuellen Verfahren überprüfen.

Bedeutung der fortlaufenden Evaluation und Anpassung

Eine kontinuierliche Anpassung der Personalbemessungsverfahren ist notwendig, um auf Veränderungen im Pflegebedarf und der Gesetzgebung reagieren zu können. Die Einbindung von Forschung und praxisorientierten Studien wird dabei eine wichtige Rolle spielen.

Kritik und Herausforderungen der Personalbemessung in der Pflege

Kritikpunkte an den aktuellen Verfahren

Trotz der Bemühungen, eine bundeseinheitliche Personalbemessung einzuführen, gibt es Kritik an den aktuellen Verfahren. Viele Pflegeeinrichtungen beklagen den hohen administrativen Aufwand und die unzureichende Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.

Qualitätsniveau und Personalbemessung

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Personalbemessung in vielen Fällen nicht ausreichend auf das notwendige Qualitätsniveau in der Pflege eingeht. Hier besteht die Gefahr, dass durch reine Zahlenvorgaben die tatsächlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen vernachlässigt werden.

Langfristige Auswirkungen auf die Pflegebranche

Langfristig könnte eine unzureichende Personalbemessung dazu führen, dass der Pflegeberuf unattraktiv wird, was die bestehenden Probleme im Bereich des Fachkräftemangels weiter verschärfen könnte.

Zusammenfassung und Ausblick

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Personalbemessung in der Pflege ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das sowohl für die Pflegequalität als auch für die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen von großer Bedeutung ist. Mit den Neuerungen ab 2023 wurden wichtige Schritte unternommen, um die Personalbemessung auf eine fundierte und einheitliche Grundlage zu stellen.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie effektiv die neuen Verfahren sind und welche Anpassungen notwendig sein werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung, Praxis und Gesetzgebung wird entscheidend sein, um die Personalbemessung in der Pflege weiter zu verbessern und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.

FAQs zur Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege

Wie funktioniert die Personalbemessung in der Pflege?

Die Personalbemessung erfolgt durch die Analyse des Pflegebedarfs, die Bestimmung des erforderlichen Qualifikationsniveaus und die Berechnung der benötigten Personalstunden.

Was sind die Ziele der Personalbemessung in der Pflege?

Ziel ist es, den Personalbedarf so zu ermitteln, dass eine qualitativ hochwertige Pflege gewährleistet und gleichzeitig die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals fair verteilt wird.

Welche Veränderungen bringt das Jahr 2023 für die Personalbemessung in der Pflege?

2023 wurden neue bundeseinheitliche Vorgaben zur Personalbemessung eingeführt, die eine präzisere und bedarfsorientierte Planung des Pflegepersonals ermöglichen sollen.

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