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Fördermittel für Pflegeeinrichtungen | Förder-Check & Projektbegleitung

Für zugelassene ambulante & stationäre Pflegeeinrichtungen

Förderpotenzial erkennen. Projekte sauber planen und umsetzen.

Wir prüfen passende Fördermöglichkeiten der Pflegeversicherung, entwickeln ein nachvollziehbares Rückgewinnungs- oder Digitalisierungsprojekt und begleiten Sie von der Konzeption bis zur Nachweisdokumentation.

Rückgewinnung, Arbeitszeitgestaltung und Vereinbarkeit nach § 8 Absatz 7 SGB XI
Digitale und technische Ausstattung nach § 8 Absatz 8 SGB XI
Konzept, Kostenstruktur, Antragsunterlagen, Umsetzung und Nachweise aus einer Hand koordiniert
Keine Bewilligungsgarantie Nur passende Maßnahmen Transparente Kostenaufteilung
Zwei Förderwege für Pflegeeinrichtungen

Von der ersten Prüfung bis zum vollständigen Nachweispaket.

§ 8 Abs. 7 bis 10.000 €
§ 8 Abs. 8 bis 12.000 €
Rückgewinnungsprojekt jährlich prüfbar
Digitalisierung einmaliger Zuschuss
Antragstellung vorher oder nachher
Entscheidung zuständige Pflegekasse
Zugelassene Einrichtung Grundsätzlich ist eine Zulassung nach § 72 SGB XI erforderlich.
Förderzeitraum bis 2030 Anträge und Maßnahmen müssen die jeweils geltenden Fristen erfüllen.
Eigenmittel notwendig Die Programme sind Zuschüsse und keine vollständige Kostenübernahme.
Einzelfallentscheidung Die zuständige Pflegekasse prüft Förderzweck und Nachweise.

Die zwei zentralen Förderwege

Welche Förderung kann zu Ihrer Pflegeeinrichtung passen?

Die Förderprogramme verfolgen unterschiedliche Ziele. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung auf einem Angebot, sondern der tatsächliche Zweck und die reale Umsetzung der Maßnahme.

Vereinbarkeit & Rückgewinnung

§ 8 Absatz 7 SGB XI

jährlich

Gefördert werden einrichtungsspezifische Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit, Wiedereinstieg, Kommunikation oder Personalentwicklung verbessern.

Bis 25 Beschäftigte bis 70 %
Maximal 10.000 €
Ab 26 Beschäftigten bis 50 %
  • Rückgewinnungs- und Wiedereinstiegskonzepte
  • mitarbeiterorientierte Arbeitszeit- und Dienstplanmodelle
  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Führungskräfte- und Mitarbeiterschulungen
  • familienfreundliche Unternehmenskultur
  • Kommunikation mit Beschäftigten und Kunden
Begrenzte Mittel: In den Jahren 2025 bis 2030 wird mit nicht ausgeschöpften Mitteln aus 2023 und 2024 gearbeitet. Eine Förderung setzt daher voraus, dass im jeweiligen Land noch Mittel verfügbar sind.

Pflege-Digitalisierung

§ 8 Absatz 8 SGB XI

einmalig

Gefördert werden digitale oder technische Anschaffungen, deren Hauptzweck Pflegekräfte entlastet, die Versorgung verbessert oder Pflegebedürftige stärker beteiligt.

Förderquote bis 40 %
Maximal 12.000 €
Ausgabe für Maximum 30.000 €
  • Pflegedokumentationssoftware
  • digitale Dienst- und Tourenplanung
  • elektronische Abrechnung
  • IT- und Cybersicherheit
  • Hardware und notwendige IT-Arbeitsplätze
  • Einführung und passende Schulungen
Nicht automatisch förderfähig: Eine normale Website, eine Recruiting-Landingpage oder allgemeine Social-Media-Betreuung erfüllt für sich allein den Förderzweck nicht.

Was wir für Sie übernehmen

Ein strukturiertes Projekt statt eines bloßen Förderantrags.

Wir verbinden Förderlogik, betriebliche Umsetzung und Dokumentation. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Prozess mit klaren Zuständigkeiten.

01

Förder-Check

Zulassung, Ausgangslage, Ziel, Kosten, Beschäftigtenzahl, bisherige Förderungen und zentrale Risiken prüfen.

02

Projektkonzept

Bedarf, Zielgruppe, Maßnahmen, Zeitplan, Verantwortlichkeiten und messbare Ergebnisse definieren.

03

Kostenstruktur

Förderfähige und nicht förderfähige Bestandteile sauber trennen und nachvollziehbar kalkulieren.

04

Antragspaket

Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Begründung und erforderliche Anlagen vorbereiten.

05

Umsetzung & Nachweis

Projekt koordinieren und Rechnungen, Zahlungsnachweise, Schulungen und Ergebnisse dokumentieren.

Wichtig: Ihre Pflegeeinrichtung bleibt Antragstellerin. Die Förderentscheidung und Auszahlung erfolgen durch die zuständige Pflegekasse. Wir bereiten vor, begleiten und dokumentieren – wir erteilen keine Förderzusage.

Unser stärkstes B2B-Projekt

Das Pflege-Rückkehrerprogramm.

Wir entwickeln ein echtes Rückgewinnungs- und Wiedereinstiegssystem für ehemalige Pflege- und Betreuungskräfte.

Analyse

Ausstiegsgründe verstehen

Interviews, Mitarbeiterfeedback und Prozessanalyse zeigen, was Wiedereinstieg und Bindung aktuell verhindert.

Betrieb

Wiedereinstieg ermöglichen

Arbeitszeitmodelle, Einarbeitung, Ansprechpartner, Rückkehrgespräche und realistische Zusagen werden entwickelt.

Kommunikation

Rückkehrer gezielt erreichen

Eigene Landingpage, Social-Media-Kampagne, Gesprächsleitfäden und ein messbarer Follow-up-Prozess.

Sie erhalten

  • Förderfähigkeits- und Betriebscheck
  • einrichtungsspezifisches Rückkehrer-Konzept
  • Arbeitgeber- und Rückkehrerpositionierung
  • Landingpage, Anzeigen und Creatives
  • Führungskräfte- und Aufnahme-Workshop
  • Kontakt-, Rückkehr- und Einarbeitungsprozess
  • Antrags- und Nachweisdokumentation

Saubere Abgrenzung

  • Rückkehrer werden getrennt von normalen Bewerbern angesprochen
  • generisches Recruiting wird separat angeboten und abgerechnet
  • kommuniziert werden nur tatsächlich umsetzbare Arbeitsbedingungen
  • es gibt keine Garantie für Einstellungen oder Förderbewilligung
  • Erfolg wird über Kontakte, Gespräche und Einstellungen gemessen

Digitalisierungsbegleitung

Pflegeprozesse messbar verbessern.

Wir analysieren den Prozess, definieren das Zielprojekt und koordinieren die Einführung gemeinsam mit einem passenden Pflege-Software- oder IT-Partner.

Prozesscheck

Medienbrüche und Zeitfresser

Dokumentation, Touren, Dienstplanung, Abrechnung, Qualitätsmanagement und IT-Sicherheit werden geprüft.

Projektplanung

Lastenheft und Anbieterauswahl

Anforderungen, Hardware, Schnittstellen, Datenschutz, Schulung und Kosten werden strukturiert.

Einführung

Rollout und Mitarbeiterschulung

Projektplan, interne Kommunikation, Pilotphase, Anleitungen, Workshops und Feedbackschleifen.

Typisch prüfbar

  • Pflegedokumentationssoftware
  • vernetzte Dienst- und Tourenplanung
  • digitale Abrechnung
  • IT- und Cybersicherheit
  • mobile Erfassung mit Tablets oder Smartphones
  • Hardware und notwendige IT-Arbeitsplätze
  • Einführung und anwendungsbezogene Schulung

Typisch nicht ausreichend

  • reine Unternehmenswebsite
  • allgemeine Recruiting-Kampagne
  • Patientengewinnungs-Landingpage
  • laufende Social-Media-Betreuung
  • reine Imagekommunikation
  • regelmäßige Wartungs- und Servicekosten
  • Paketpreise ohne getrennte Kostenpositionen

Unverbindliche Orientierung

Wie hoch könnte der Zuschuss rechnerisch ausfallen?

Der Rechner zeigt ausschließlich die mathematische Obergrenze. Förderfähigkeit, verfügbare Mittel und endgültige Höhe werden im Einzelfall geprüft.

Förderpotenzial berechnen

Wählen Sie Förderweg, Projektkosten und bei § 8 Absatz 7 die Anzahl der in Pflege und Betreuung tätigen Beschäftigten.

Keine Förderzusage:
Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und ersetzt weder den Förderfähigkeits-Check noch die Entscheidung der Pflegekasse.
Rechnerische Förderquote 70 %
Programm-Höchstbetrag 10.000 €
Möglicher Restzuschuss 10.000 €
Bei Projektkosten von 15.000 € ergibt die Förderquote rechnerisch 10.500 €. Wegen des Höchstbetrags liegt der mögliche Zuschuss bei maximal 10.000 €.

Was wir bewusst nicht versprechen

Seriöse Förderbegleitung braucht klare Grenzen.

Keine Garantie

Keine pauschale Bewilligungsquote

Förderentscheidung, Mittelverfügbarkeit und endgültige Höhe liegen bei der zuständigen Pflegekasse.

Keine Umetikettierung

Normale Leistungen bleiben normale Leistungen

Marketing, Recruiting oder Websitebau werden nicht allein durch eine andere Bezeichnung zu einer Fördermaßnahme.

Keine Scheinprojekte

Umsetzung muss zur Beschreibung passen

Projekt, Rechnung, Zahlungsnachweise und tatsächliche Leistung müssen inhaltlich nachvollziehbar übereinstimmen.

Häufige Fragen

Was Pflegeeinrichtungen vor dem Start wissen sollten.

Wer kann die Förderprogramme nutzen?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Betreutes Wohnen allein ist nicht automatisch anspruchsberechtigt; entscheidend ist die Zulassung der antragstellenden Pflegeeinrichtung.
Wird die Förderung vor oder nach der Maßnahme beantragt?
Beide Wege sind grundsätzlich möglich: prospektiv auf Basis eines Kostenvoranschlags oder retrospektiv auf Basis von Rechnungen und Zahlungsnachweisen. Für Planungssicherheit ist eine vorherige Prüfung regelmäßig sinnvoller.
Erhält unsere Agentur die Fördermittel?
Nein. Antragstellerin ist die Pflegeeinrichtung. Die Auszahlung erfolgt bei erfüllten Voraussetzungen an die bei der Arbeitsgemeinschaft IK gemeldete Bankverbindung der Einrichtung.
Ist Social-Media-Werbung zur Personalgewinnung förderfähig?
Nicht pauschal. Social-Media-Werbung kann im Rahmen von § 8 Absatz 7 prüfbar sein, wenn sie gezielt auf die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften ausgerichtet und in einem entsprechenden Konzept beschrieben ist.
Kann eine neue Website über die Digitalisierungsförderung bezahlt werden?
Eine normale Marketing-, Recruiting- oder Patientengewinnungswebsite erfüllt für sich allein typischerweise nicht den geforderten Hauptzweck. Dieser muss insbesondere Pflegekräfte entlasten, die Versorgung verbessern oder Pflegebedürftige stärker beteiligen.
Welche Kosten sind bei Digitalisierung ausgeschlossen?
Regelmäßig wiederkehrende Betriebs-, Wartungs- und Servicekosten werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Kostenpositionen sollten daher sauber getrennt und nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Können Sie die Bewilligung garantieren?
Nein. Wir prüfen, konzipieren, strukturieren und dokumentieren das Projekt. Die Entscheidung bleibt bei der zuständigen Pflegekasse und hängt unter anderem von Förderzweck, Nachweisen und verfügbaren Mitteln ab.

Unverbindlicher Förder-Check

Welches Projekt möchten Sie umsetzen?

Wir prüfen die Ausgangslage und zeigen Ihnen, welcher Förderweg grundsätzlich passen könnte, welche Unterlagen benötigt werden und wo Risiken liegen.

Einordnung des passenden Förderwegs
erste Förder- und Kostenorientierung
klare Empfehlung für die nächsten Schritte
Diese Demo speichert und versendet keine Daten. Für den Livebetrieb muss das Formular an einen sicheren, datenschutzkonformen Endpunkt angebunden werden.
Demo erfolgreich geprüft. Für den Livebetrieb muss jetzt ein sicherer Versandweg angebunden werden.

Offizielle Grundlagen

Quellen zu Förderwegen, Beträgen und Verfahren.

Die Darstellung basiert auf dem aktuellen Gesetzestext, den Richtlinien und den Orientierungshilfen des GKV-Spitzenverbandes. Stand der Recherche: 29. Juli 2026.

1

§ 8 SGB XI – Gemeinsame Verantwortung

Gesetzliche Grundlage für die Förderung nach Absatz 7 und Absatz 8, einschließlich Förderzielen, Quoten und Höchstbeträgen.

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2

GKV-Spitzenverband – Finanzierung und Förderung

Offizielle Übersicht zu Förderwegen, zuständigen Pflegekassen, Antragsformularen und aktuellen Richtlinien.

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3

Richtlinie zu § 8 Absatz 7 SGB XI

Fassung vom 2. März 2026: Förderziele, Anspruchsberechtigung, Förderhöhe, Mittelverfügbarkeit, Antrag und Nachweise.

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4

Orientierungshilfe zu § 8 Absatz 7 SGB XI

Beispiele förderfähiger Maßnahmen und Hinweise zur Social-Media-Werbung für die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften.

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5

Richtlinie zu § 8 Absatz 8 SGB XI

Förderzweck, Zuschuss bis 40 Prozent, maximal 12.000 Euro, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren.

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6

Orientierungshilfe zur Digitalisierungsförderung

Praxisbeispiele, Antragshinweise, förderfähige Software und Hardware sowie ausgeschlossene laufende Kosten.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Website stellt allgemeine Informationen und eine Projektbegleitung dar. Sie ersetzt keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Förderfähigkeit und Bewilligung werden im konkreten Einzelfall durch die zuständige Stelle geprüft.